KSKSaV · Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
KSKSaV ст. 1Aufgaben
Erster Abschnitt Beirat
Der Beirat berät die Künstlersozialkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Erfassung des versicherungs- und abgabepflichtigen Personenkreises und der Entscheidung über die Versicherungs- und Abgabepflicht.