KSchG · Kündigungsschutzgesetz
KSchG ст. 26Inkrafttreten
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
KSchG · Kündigungsschutzgesetz
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.