Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

KredFinG 1967 · Gesetz über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967

KredFinG 1967 ст. 4

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Festlegung des Investitionsprogramms bedarf der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

(2) Unter Anrechnung auf die in § 2 vorgesehenen Maßnahmen kann zugunsten der Deutschen Bundesbahn

über einen Betrag bis zu 300.000.000 Deutsche Mark,

des Bundesfernstraßenbaus

bis zum Betrag von 200.000.000 Deutsche Mark,

der Deutschen Bundespost

bis zum Betrag von 250.000.000 Deutsche Mark

und

der Landwirtschaft, insbesondere für den Landeskulturbau bis zum Betrag von 100.000.000 Deutsche Mark

mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verfügt werden.