KraftStG 2002 · Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
KraftStG 2002 ст. 6Entstehung der Steuer
Die Steuer entsteht mit Beginn der Steuerpflicht, bei fortlaufenden Entrichtungszeiträumen mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums.
KraftStG 2002 · Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
Die Steuer entsteht mit Beginn der Steuerpflicht, bei fortlaufenden Entrichtungszeiträumen mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums.