KonvBehSchG · Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
KonvBehSchG ст. 3Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns
Es ist untersagt, für eine Konversionsbehandlung zu werben oder diese anzubieten oder zu vermitteln.
KonvBehSchG · Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
Es ist untersagt, für eine Konversionsbehandlung zu werben oder diese anzubieten oder zu vermitteln.