KonsVerFRAV ст. 8Anwendungsregelung
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 1. Januar 2010 anzuwenden.
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 1. Januar 2010 anzuwenden.