KonsVerCHEV ст. 25Anwendungsregelung
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 1. Januar 2010 anzuwenden.
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 1. Januar 2010 anzuwenden.