KonsVerAUTV ст. 7Anwendungsregelung
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 1. Januar 2010 anzuwenden.
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 1. Januar 2010 anzuwenden.