Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

KONSENS-G · Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung

KONSENS-G ст. 6Pflege und Wartung der IT-Verfahren und der Software

Abschnitt 2 Grundsätze des Zusammenwirkens

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Aufgabe der Pflege umfasst sämtliche Maßnahmen zur Erhaltung der Lauffähigkeit von eingesetzten IT-Verfahren und Software, soweit sie nicht der Wartung zugehören. Der Pflege sind vorbehaltlich des Absatzes 2 folgende Maßnahmen zuzuordnen: 1.

Bereinigung von Fehlern der eingesetzten Software,

2.

geringfügige Anpassung der Schnittstellen,

3.

geringfügige Änderungen in der Architektur,

4.

geringfügige Funktionserweiterungen oder Funktionsänderungen und

5.

Performanceverbesserungsmaßnahmen.

(2) Die Aufgabe der Wartung umfasst sämtliche Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der eingesetzten IT-Verfahren und Software. Hierzu gehören auch erforderliche fachliche und technische Anpassungen der IT-Infrastruktur.