KONSENS-G ст. 26Zahlungsverfahren
Abschnitt 4 Budget und Kostentragung
Zahlungsverpflichtungen und die umzulegenden Aufwendungen nach § 24 sind zu verrechnen.
Abschnitt 4 Budget und Kostentragung
Zahlungsverpflichtungen und die umzulegenden Aufwendungen nach § 24 sind zu verrechnen.