Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

KONSENS-G · Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung

KONSENS-G ст. 14Zentrale Organisationseinheiten

Unterabschnitt 2 Zentrale Organisationseinheiten

ДействуетОфициальный текст

Die Gesamtleitung wird durch zentrale Organisationseinheiten unterstützt. Diese sind als Stabsstellen bei der Gesamtleitung einzurichten. Sie nehmen übergeordnete Querschnittsaufgaben wahr. Sie unterliegen den Weisungen der Gesamtleitung. Berichte, Planungen und Entscheidungsbedarfe sind der Gesamtleitung und durch diese der Steuerungsgruppe Informationstechnik zur Entscheidung vorzulegen. Zentrale Organisationseinheiten sind insbesondere: 1.

das Vorhabensmanagement,

2.

das Architekturmanagement,

3.

das Release- und Einsatzmanagement,

4.

das Qualitätsmanagement,

5.

das Anforderungsmanagement und

6.

das Multiprojektmanagement.