KohleUGrV · Verordnung über die Maßstäbe für die Ermittlung der optimalen Unternehmensgrößen im Steinkohlenbergbau KohleUGrV ст. 7Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 6 Содержание