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KMAnzV · Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz

KMAnzV ст. 8Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten

ДействуетОфициальный текст

Wird der Jahresabschluss ohne Änderungen festgestellt, so genügt die Mitteilung hierüber mit dem Datum des Tages der Feststellung; die Einreichung des festgestellten Jahresabschlusses ist in diesem Fall nicht erforderlich.