KlärEV · Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds
KlärEV ст. 12Übergang von Ansprüchen
Dritter Abschnitt Entschädigungsleistungen
Soweit der Klärschlamm-Entschädigungsfonds die Ansprüche des Geschädigten befriedigt, gehen Forderungen des Geschädigten gegen sonstige Ersatzpflichtige auf den Klärschlamm-Entschädigungsfonds über.