KErzG · Gesetz über die religiöse Kindererziehung
KErzG ст. 4
Verträge über die religiöse Erziehung eines Kindes sind ohne bürgerliche Wirkung.
KErzG · Gesetz über die religiöse Kindererziehung
Verträge über die religiöse Erziehung eines Kindes sind ohne bürgerliche Wirkung.