KerIndAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie
KerIndAusbV ст. 24Ausbildungsplan
Teil 5 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Industriekeramiker Verfahrenstechnik/Industriekeramikerin Verfahrenstechnik
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.