KerIndAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie
KerIndAusbV ст. 18Ausbildungsplan
Teil 4 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Industriekeramiker Modelltechnik/Industriekeramikerin Modelltechnik
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.