KerIndAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie
KerIndAusbV ст. 12Ausbildungsplan
Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Industriekeramiker Dekorationstechnik/Industriekeramikerin Dekorationstechnik
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.