KBFG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“
KBFG ст. 7Verwaltungskosten
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
KBFG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.