KatHiLAbkFRAG · Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Februar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen KatHiLAbkFRAG ст. 3 ДействуетОфициальный текст Diese Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. ← Предыдущая · ст. 2 Содержание ст. 4 · Следующая →