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KartKostV · Verordnung über die Kosten der Kartellbehörden

KartKostV ст. 3

Erster Abschnitt Kosten der Kartellbehörden

ДействуетОфициальный текст

Wegen irrigen Ansatzes dürfen Kosten nur nachgefordert werden, wenn der berichtigte Ansatz dem Kostenschuldner in dem Kalenderjahr, in dem die in der Sache ergangene Entscheidung unanfechtbar geworden ist oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, oder im folgenden Kalenderjahr mitgeteilt worden ist.