KapResV ст. 43Betriebsuntersagung
Teil 7 Aufgaben der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen § 3 im Benehmen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde den Betrieb der Anlage untersagen.
Teil 7 Aufgaben der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen § 3 im Benehmen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde den Betrieb der Anlage untersagen.