KapMuG · Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten
KapMuG ст. 8Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses
Abschnitt 1 Musterverfahrensantrag; Vorlageverfahren
Ab dem Erlass des Vorlagebeschlusses sind weitere gleichgerichtete Musterverfahrensanträge unzulässig; § 3 ist anzuwenden.