KapMuG · Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten
KapMuG ст. 6Unterbrechung des Verfahrens
Abschnitt 1 Musterverfahrensantrag; Vorlageverfahren
Mit der Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags wird das jeweilige Ausgangsverfahren unterbrochen, soweit die Entscheidung des Rechtsstreits voraussichtlich von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt.