JVEG ст. 4bElektronische Akte, elektronisches Dokument
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das Verfahren gelten, in dem der Anspruchsberechtigte herangezogen worden ist.