JudDenkmStiftG · Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
JudDenkmStiftG ст. 4Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind: 1.
das Kuratorium,
2.
der Direktor oder die Direktorin und
3.
der Beirat.
JudDenkmStiftG · Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
Organe der Stiftung sind: 1.
das Kuratorium,
2.
der Direktor oder die Direktorin und
3.
der Beirat.