JGG ст. 9Arten
Zweiter Abschnitt Erziehungsmaßregeln
Erziehungsmaßregeln sind 1.
die Erteilung von Weisungen,
2.
die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu nehmen.
Zweiter Abschnitt Erziehungsmaßregeln
Erziehungsmaßregeln sind 1.
die Erteilung von Weisungen,
2.
die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu nehmen.