JGG ст. 74Kosten und Auslagen
Siebenter Unterabschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften
Im Verfahren gegen einen Jugendlichen kann davon abgesehen werden, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.
Siebenter Unterabschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften
Im Verfahren gegen einen Jugendlichen kann davon abgesehen werden, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.