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JAVollzO · Verordnung über den Vollzug des Jugendarrestes

JAVollzO ст. 7Persönlichkeitserforschung

ДействуетОфициальный текст

Der Vollzugsleiter und die an der Erziehung beteiligten Mitarbeiter sollen alsbald ein Bild von dem Jugendlichen und seinen Lebensverhältnissen zu gewinnen versuchen, soweit dies für die Behandlung des Jugendlichen während des Arrestes und für eine Nachbetreuung notwendig ist.