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JArbSchUV · Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

JArbSchUV ст. 7Übermittlung von Unterlagen

ДействуетОфициальный текст

Bei der Übermittlung von Unterlagen nach den in dieser Verordnung vorgesehenen Mustern sind die in den Mustern vorgesehenen Unterschriften in schriftlicher Form zu leisten oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.