Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

ITSManKflAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für IT-System-Management und zur Kauffrau für IT-System-Management

ITSManKflAusbV ст. 12Prüfungsbereich Einführen einer IT-Systemlösung

Abschnitt 2 Abschlussprüfung

ДействуетОфициальный текст

(1) Im Prüfungsbereich Einführen einer IT-Systemlösung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.

Hard- und Software sowie Dienstleistungen zu beschaffen,

2.

Produktinformationen einzuholen und Angebotsvergleiche durchzuführen,

3.

Vertragsarten und Lizenzmodelle zu unterscheiden und bedarfsgerecht auszuwählen,

4.

Kundeninformationen aufzubereiten und für vertriebliche Zwecke zu nutzen,

5.

eine Kalkulation zu erstellen,

6.

die Bestimmungen zum Datenschutz anzuwenden und

7.

die Bestimmungen zur IT-Sicherheit anzuwenden.

(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.

(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.