ITFG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“
ITFG ст. 11Auflösung
Das Sondervermögen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgelöst. Die Auflösung ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Ein verbleibendes Vermögen fällt dem Bund zu.