InvZulG 2010 · Investitionszulagengesetz 2010
InvZulG 2010 ст. 10Festsetzung und Auszahlung
Die Investitionszulage ist nach Ablauf des Wirtschaftsjahres oder Kalenderjahres festzusetzen und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids aus den Einnahmen an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auszuzahlen.