Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

IntTestV · Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses

IntTestV ст. 9Rücktritt, Abbruch und Wiederholung der Prüfung

ДействуетОфициальный текст

(1) Vor Beginn der Prüfung kann der Prüfling jederzeit von der Prüfung zurücktreten.

(2) Bricht der Prüfling durch eigenes Verschulden die Prüfung nach Beginn ab, so gilt sie als nicht bestanden. Bereits abgelegte Prüfungsteile werden nicht gewertet.

(3) Die Prüfungen können unbegrenzt häufig wiederholt werden.