InsO ст. 54Kosten des Insolvenzverfahrens
Zweiter Abschnitt Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
Kosten des Insolvenzverfahrens sind: 1.
die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren;
2.
die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.