InsO ст. 243Abstimmung in Gruppen
Zweiter Abschnitt Annahme und Bestätigung des Plans
Jede Gruppe der stimmberechtigten Beteiligten stimmt gesondert über den Insolvenzplan ab.
Zweiter Abschnitt Annahme und Bestätigung des Plans
Jede Gruppe der stimmberechtigten Beteiligten stimmt gesondert über den Insolvenzplan ab.