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IndMetAusbV 2007 · Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

IndMetAusbV 2007 ст. 29Gegenstand der Zusatzqualifikationen

Teil 8 Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

ДействуетОфициальный текст

(1) Gegenstand der Zusatzqualifikation Systemintegration sind die in Anlage 7 Teil A genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

(2) Gegenstand der Zusatzqualifikation Prozessintegration sind die in Anlage 7 Teil B genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

(3) Gegenstand der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren sind die in Anlage 7 Teil C genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

(4) Gegenstand der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung sind die in Anlage 7 Teil D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.