IndElAusbV 2007 · Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
IndElAusbV 2007 ст. 37Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Teil 9 Gemeinsame Übergangsvorschriften
Die Regelungen zu den Zusatzqualifikationen nach Teil 8 können ab dem 1. August 2018 auch auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, angewendet werden.