IMPMedBAProPrFPrV ст. 6Prüfungsbereiche
Abschnitt 2 Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“
Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ werden folgende Prüfungsbereiche geprüft: 1.
Rechtsbewusstes Handeln nach § 9,
2.
Betriebswirtschaftliches Handeln nach § 10,
3.
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung nach § 11 und
4.
Zusammenarbeit im Betrieb nach § 12.