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HZAZustV · Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter

HZAZustV ст. 39Hauptzollamt Singen

Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen

ДействуетОфициальный текст

Dem Hauptzollamt Singen werden die Zuständigkeiten übertragen für 1.

die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Lörrach,

2.

die Anordnung von Zollprüfungen von Zollanmeldern mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein, die bei den Zollstellen der Hauptzollämter Lörrach und Ulm Zollanmeldungen im eigenen Namen abgegeben haben und die sich aus den Zollprüfungen ergebende Festsetzung und Erhebung von Einfuhrabgaben, sowie

3.

die Zollprüfungen von Zollanmeldern mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein, die bei den Zollstellen der Hauptzollämter Lörrach, Singen und Ulm Zollanmeldungen im eigenen Namen abgegeben haben.