HZAZustV ст. 3Hauptzollamt Augsburg
Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen
Dem Hauptzollamt Augsburg werden die Zuständigkeiten übertragen für 1.
die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Rosenheim,
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Landshut, München und Rosenheim.