HZAZustV ст. 28Hauptzollamt Magdeburg
Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen
Dem Hauptzollamt Magdeburg wird die Zuständigkeit für die Sonderprüfungen der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück übertragen.
Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen
Dem Hauptzollamt Magdeburg wird die Zuständigkeit für die Sonderprüfungen der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück übertragen.