HZAZustV ст. 13Hauptzollamt Erfurt
Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen
Dem Hauptzollamt Erfurt wird die Zuständigkeit für die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Dresden übertragen.
Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen
Dem Hauptzollamt Erfurt wird die Zuständigkeit für die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Dresden übertragen.