HypAblV · Verordnung über die Ablösung früherer Rechte und andere vermögensrechtliche Fragen
HypAblV ст. 7Hinterlegung
Abschnitt 2 Sicherheitsleistung
Leistet der Berechtigte für einen festgesetzten Betrag Sicherheit durch Hinterlegung, kann er die Differenz zwischen dem hinterlegten und dem bestandskräftig festgesetzten Betrag von der Hinterlegungsstelle herausverlangen.