HwWahlO ст. 21
Neunter Abschnitt Beschwerdeverfahren, Kosten
Beschwerden über die Ernennung der Beisitzer des Wahlausschusses entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde.
Neunter Abschnitt Beschwerdeverfahren, Kosten
Beschwerden über die Ernennung der Beisitzer des Wahlausschusses entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde.