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HtDBwVWehrtechnikVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

HtDBwVWehrtechnikVDV ст. 8aErgänzende Festlegungen

Kapitel 2 Auswahlverfahren und Einstellung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Einstellungsbehörde legt ergänzend fest: 1.

die Eignungsmerkmale und ihre Definition,

2.

die Zuordnung der Eignungsmerkmale zu den Kompetenzbereichen,

3.

die Auswahlinstrumente, die im Auswahlverfahren eingesetzt werden,

4.

die Zuordnung der Auswahlinstrumente zu den Eignungsmerkmalen,

5.

die Einzelheiten der Besetzung der Auswahlkommission,

6.

die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie

7.

das Mindestergebnis für das Bestehen des Auswahlverfahrens und zudem, für welche Eignungsmerkmale oder für welche Gruppen von Eignungsmerkmalen Mindestergebnisse verlangt werden.

(2) Jedes Eignungsmerkmal soll durch mindestens zwei Auswahlinstrumente erfasst werden.

(3) Die ergänzenden Festlegungen werden im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Maßgeblich ist jeweils die Fassung, die bei Beginn des Auswahlverfahrens gilt.