HofV · Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen
HofV ст. 3Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.
HofV · Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.