HOAI · Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
HOAI ст. 1Anwendungsbereich
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Diese Verordnung gilt für Honorare für Ingenieur- und Architektenleistungen, soweit diese Leistungen durch diese Verordnung erfasst sind. Die Regelungen dieser Verordnung können zum Zwecke der Honorarberechnung einer Honorarvereinbarung zugrunde gelegt werden.