HKWAbfV · Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel
HKWAbfV ст. 8Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 5 am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. § 5 tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.