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HIVHG · Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

HIVHG ст. 26Inkrafttreten

Teil 4 Schlußvorschriften

ДействуетОфициальный текст

Dieses Gesetz tritt in Kraft, sobald sichergestellt ist, daß die in § 2 Nr. 2 und 3 genannten Mittel der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" als Teilbeitrag für das Jahr 1995 zur Verfügung gestellt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.